Streitwert und Verfahrenskosten

Die Scheidungskosten bemessen sich am Streitwert der Scheidung. Dieser setzt sich aus dem Drei-Monats-Nettoeinkommen der Ehegatten zusammen zuzüglich in der Regel EUR 1.000,00 für den Versorgungsausgleich. Der Streitwert ist nicht der Zahlbetrag, sondern er ist Vorgabe für die jeweilige Gebührenstufe.

Ich werde das Scheidungsverfahren für Sie so kostengünstig wie möglich durchführen. Selbstverständlich sind bei mir die Rechtsanwaltsgebühren nicht günstiger als bei einem anderen Rechtsanwalt. Auch ich muss nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Es gibt jedoch genügend Handlungsspielraum.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht eine der kostengünstigsten Möglichkeiten. Sofern lediglich der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird, also keine Klage z.B. auf Unterhalt usw., so genügt für diesen Antrag ein Rechtsanwalt. Dieser vertritt sodann den Antragsteller. Der Antragsgegner kann im Termin dem Scheidungsantrag selbst zustimmen, wodurch nur die Kosten eines Anwaltes anfallen. Der Rechtsanwalt kann selbstverständlich nur eine Partei vetreten, ob sich die Parteien im Innenverhältnis jedoch einigen, die Anwaltskosten zu teilen, steht jedem frei.

Streitig ist bislang, ob bei einer einvernehmlichen Scheidung der Streitwert nicht um bis zu 30% reduziert werden kann. Ich versichere Ihnen, dass ich mich diesbezüglich in eigenständigen Begründungen gegenüber dem Gericht einsetzen werde, wie ich auch bereits im Scheidungsantrag selbst pro Kind EUR 250,00 vom Streitwert in Abzug bringe, um für Sie die kostengünstigste Alternative zu erreichen.

Da ich bemüht bin, die Kosten für Sie äußerst gering zu halten, stelle ich auch grundsätzlich bis zu 250 Kilometer einfache Strecke keine Fahrtkosten und kein Abwesenheitsgeld in Rechnung. Bei weiter entfernten Gerichtsterminen überlasse ich es Ihrer Entscheidung, ob Sie wünschen, dass der Termin von einem Korrespondenzanwalt zu einem Pauschalhonorar von ca. netto EUR 200,00 durchgeführt wird oder ob ich den Termin für Sie wahrnehmen soll. Selbst wenn der Termin durch einen Korrespondenzanwalt vor Ort wahrgenommen wird, so wird das gesamte Verfahren über mich geleitet, sämtliche Schriftsätze von mir gefertigt etc.

Für eine einverständliche Scheidung füllen Sie bitte das Antragsformular aus.

Bedenken Sie, dass Sie sich bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht nur einen Anwalt sparen, sondern selbst den Besuch bei dem einen Anwalt. Sie sparen Zeit, Nerven und Geld. Sie können alles zuhause gemütlich am PC erledigen. Sehen Sie hierzu auch die Rubrik Verfahrensablauf.