Scheidung online > Kosten > Allgemeine Kosten und geringes Einkommen
- Unverbindliche Voranfragen allgemeiner Natur via mail, Fax oder Telefon werden selbstverständlich kostenfrei beantwortet.
- Sofern Sie konkrete rechtliche Fragen haben, muss ich jedoch zunächst auf die Begründung eines Mandatsverhältnisses allein aus haftungsrechtlicher Sicht bestehen. Für diesen Fall bitte ich Sie, das Vollmachtsformular ausdrucken zu lassen, zu unterschreiben und mir dieses vorab per Fax und zudem auf dem Postwege zukommen zu lassen.
- Sofern Sie sich noch unklar darüber sind, ob eine geplante
Vorgehensweise überhaupt sinnvoll erscheint, können Sie den
Mandatsauftrag auf ein erstes Beratungsgespräch
beschränken. Die hierfür anfallenden Kosten teile ich Ihnen
selbstverständlich im Vorfeld mit. Sollte die Angelegenheit sodann
fortgeführt werden, so wird eine Teilverrechnung der Beratungsgebühr
vorgenommen, je nach Auftrag sogar eine komplette Verrechnung, so dass
Sie in keinem Fall doppelt zahlen.
- Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, bin ich
gerne bereit, die Deckungszusage einzuholen. Hinweisen möchte ich
jedoch darauf, dass familienrechtliche Angelegenheiten, wie Scheidung,
nicht rechtsschutzversichert sind, allenfalls ein erstes
Beratungsgespräch.
- Bei geringem Einkommen besteht für den Rechtsanwalt die Möglichkeit für eine außergerichtliche Angelegenheit im Rahmen von Beratungshilfe abzurechnen. Für das gerichtliche Verfahren steht die Prozesskostenhilfe zur
Verfügung. Beim Ausfüllen der Formulare beachten Sie bitte, daß zu
jeder Position, die Sie angeben, ein Beleg beizufügen ist. Um alle
Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln, ist es am Einfachsten, die
Kontoauszüge des gesamten vergangenen Jahres durchzugehen und alle
relevanten Buchungen zu notieren. Als Belegnachweis könnte notfalls
auch der Kontoauszug dienen. Sofern Sie keine Möglichkeit zum Kopieren
haben, übernehmen wir die Arbeit gerne für Sie. In diesem Zusammenhang
muß ich jedoch darauf hinweisen, dass Fotokopiekosten nicht mehr von
der Staatskasse getragen werden und ich Ihnen diese direkt in Rechnung
stellen muss. In der Regel liegen die Fotokopiekosten bei einfacher
Scheidung unter EUR 50,00, wobei ich auch diesbezüglich jederzeit für
Ratenzahlungen offen bin. Bitte beachten Sie auch, dass ich beide
Formulare je zweifach benötige. Belege sind also doppelt zu kopieren.
Download: Prozesskostenhilfeantragsformular
Download: Beratungshilfeantragsformular